1. Abschluss und Zustandekommen des Reisevertrages:
1.1 Mit der Anmeldung, die ausschliesslich elektronisch (per Email) erfolgt, bietet der Reisegast (nachfolgend Kunde genannt) Colombia Viajes (nachfolgend Reiseveranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter in Form einer elektronischen Reisebestätigung (per Email) zustande.
1.3. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er und seine Mitreisenden die AGB des Reiseveranstalters akzeptieren und zur Kenntnis nehmen.
2. Leistungen
2.1 Gegenstände des Reisevertrages sind die zu diesem Zeitpunkt gültige Reisebeschreibung auf der Internetseite des Reiseveranstalters mit Preisen und Leistungen und die schriftliche Reisebestätigung, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Derartige Vereinbarungen können nur in schriftlicher Form getroffen werden.
2.2 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Preis nicht enthalten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Der Reiseveranstalter wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.2 Der Reiseveranstalter bezahlt an den Kunden ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an ihn zurückerstattet worden sind.
3.3 Preisänderungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt wurden.
4. Bezahlung
4.1 Eine Anzahlung von 25% des Reisepreises wird nach Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
4.2 Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingegangen sein.
4.3 Zahlungseingänge werden dem Kunden jeweils schriftlich (per Email) bestätigt.
4.4 Bei Anmeldungen weniger als einen Monat vor Reisebeginn wird der komplette Reisepreis sofort fällig.
4.5 Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet, erlischt die Berechtigung an der Reise teilzunehmen und der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag auflösen. In diesen Fällen wird ein eingezahlter Teilbetrag oder ein verspätet eingegangener Betrag abzüglich allfälliger Ersatzansprüche wieder zurückerstattet.
4.6 Der vereinbarte Reisepreis kann auf unser deutsches oder auf unser kolumbianisches Konto überwiesen werden. Die ggf. anfallenden Überweisungsgebühren trägt der Reisegast.
5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise schriftlich zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang beim Reiseveranstalter.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch in Form einer Stornogebühr unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren wie folgt:
a) bis 30 Tage vor Reiseantritt: Verlust der Anzahlung
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 45% der Reisekosten
c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 55% der Reisekosten
d) ab 14. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt: 75% der Reisekosten
e) ab 2 Tage vor Reiseantritt: 95% der Reisekosten
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
5.5 Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis - wenn nicht gesondert ausdrücklich angeführt - nicht enthalten.
5.6 Bei Rückerstattungen allenfalls anfallende Überweisungsgebühren hat der Kunde zu tragen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der bereits geleisteten Aufwendungen bemühen und dem Reisenden zurückzahlen.
7. Haftung
7.1 Individuelle Reisen erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sowohl die gesamte Verantwortung für seine physische und psychische Unversertheit, als auch für seinen persönlichen Besitz übernimmt.
7.2 Der Reiseveranstalter tritt lediglich als Organisator und Vermittler für Tages- und Rundreisen auf. Eine Haftung für Ereignisse, die Ergebnis höherer Gewalt sind (z.B Unfall, Krankheit, Verluste, Sachschäden, Verspätungen, Straßensperrungen, Blockaden, Streiks, Vulkanausbrüche, usw.) und für deren Ursache der Reiseveranstalter oder seine Leistungsträger vor Ort keine Schuld haben, kann vom Reiseveranstalter nicht übernommen werden.
7.3 Für Störungen, die durch die landesübliche Lebensart der örtlichen Bevölkerung entstehen (z. B. laute Musik) haftet der Reiseveranstalter nicht. Störungen, die auf Grund leichtsinnigen oder gar fahrlässigen Verhaltens des Kunden eintreten (z.B. Trunkenheit, Überfälle, usw.) sind von der Haftung des Reiseveranstalters ebenfalls generell ausgeschlossen.
7.4 Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemässe Durchführung der vereinbarten Reise bis maximal zur vollen Höhe des Reisepreises.
7.5 Der Reiseveranstalter versichert, dem Kunden eine sorfältige Auswahl der vermittelten Leistungsträger (Transportmittel, Unterbringungen und angebotenen Nebenleistungen) anzubieten. Sollte jedoch die Leistung einmal nicht der Ausschreibung entsprechen, so bitten wir diesen Umstand dem Reiseveranstalter umgehend mitzuteilen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Unterlässt es der Kunde jedoch schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so stehen ihm keine Ansprüche zu. Der Kunde ist ausserdem verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8. Mitwirkungspflicht der Reisenden
8.1 Für die Mitführung aller notwendigen Reisedokumente ist ausschliesslich der Kunde selbst verantwortlich.
8.2 Kosten und Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zu seinen Lasten.
9. Obligatorischer Hinweis
9.1 In Kolumbien kann es sowohl auf Grund klimatischer Bedingungen (z.B. Regen- oder Trockenzeit), als auch in Folge kultureller Gegebenheiten (z.B. mentalitätsunterschiede) zu unvorgesehenen Änderungen oder Einschränkungen im Service kommen. Wir bitten unsere Kunden zu berücksichtigen, dass wir uns nicht im durchorganisierten Europa befinden.
10. Sonstiges
10.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt davon unberührt.
11. Ergänzender Hinweis
11.1 Ergänzend zu der vorliegenden AGB versichert der Reiseveranstalter, sich im Falle von Unstimmigkeiten um eine faire und für alle Vertragsparteien vorteilhafte Lösung zu finden, selbst wenn selbige den vorgehenden Punkten und Abmachungen dieser AGB widersprechen sollte.
Colombia Viajes – Individuelle Kolumbienreisen
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